In einer auf dem Rechtssystem basierenden Gesellschaft hat der Rechtsanwalt eine große berufliche Verantwortung. Diese Verantwortung gründet in seiner Pflicht die Kenntnisse und Fähigkeiten sowohl im Interesse seiner Klienten als auch im Interesse des Rechts selbst einzusetzen.
Durch den Ethik-Kodex sind die rechtlichen und ethischen Pflichten eines Rechtsanwalts vorgeschrieben.
Über alles was der Klient seinem Rechtsanwalt anvertraut, oder was der Rechtsanwalt auf eine andere Weise im Fall den er vertritt erfährt, muss er Verschwiegenheit wahren. Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch nach der Beendigung der Vertretung. Die Verschwiegenheitspflicht betrifft auch Daten die der Rechtsanwalt von einer Person erfahren hat deren Vertretung er abgelehnt hat. Der Rechtsanwalt wahrt die Verschwiegenheit auch ohne ausdrückliche Aufforderung durch den Klienten, und zwar aufgrund gewissenhafter Einschätzung aller Umstände die darauf hinweisen können was der Klient erreichen will, und was in seinem Interesse vertraulich bleiben sollte. Die Verschwiegenheitspflicht ist zeitlich unbegrenzt, und der Rechtsanwalt hat nur in seltenen ausdrücklich durch Vorschriften definierten Fällen das Recht dieses Geheimnis preiszugeben.
Der Rechtsanwalt entscheidet frei ober er die Vertretung annehmen wird. Der Rechtsanwalt akzeptiert die Vertretung, wenn er von seiner Partei dazu aufgefordert wird, oder wenn ihm die Vertretung durch die Entscheidung der zuständigen Behörde zugeteilt wurde. Der Rechtsanwalt kann die Vertretung ablehnen, wenn er durch seine Arbeit überlastet ist, wenn das Interesse seiner Partei offensichtlich im Gegensatz zu seinen eigenen Interesse stehen, wenn er einschätzt, dass die Erfolgsaussichten klein sind, wenn er feststellt, dass Übermut das Grundmotiv seiner Partei ist, oder wenn er feststellt, dass die Partei andere unmenschliche und unmoralische Beweggründe hat. In bestimmten Fällen ist es die Pflicht des Rechtsanwalts die Vertretung abzulehnen. Auf die Entscheidung über die Vertretung dürfen Gründe wie Geschlecht, Rasse, Nationalität, Sprache, Religion, politische und andere Ansichten, Herkunft, gesellschaftliche Stellung, wirtschaftliche Lage und Parteizugehörikeit keinen Einfluss haben.
Ein Rechtsanwalt von dem die Partei die Übernahme der Vertretung in einem Gegenstand wo sie von einem anderen Rechtsanwalt vertreten wird fordert, darf sich nicht auf die Beurteilung der Qualität der Arbeit des Kollegen einlassen. Der Rechtsanwalt kann die Vertretung übernehmen, wenn ihn die Partei dazu auffordert, und wenn sie die Vollmacht für den Rechtsanwalt der bisher vertreten hat kündigt, und von ihm die Bestätigung bekommt, dass keine offenen Verbindlichkeiten für seine Vertretung mehr bestehen.
Der Rechtsanwalt soll mit angemessener Aufmerksamkeit den Klienten anhören und sein Probleme verstehen, und ihn zum Vorbringen von Tatsachen die für eine gute Rechtsbeihilfe wesentlich sind bewegen. Bei der Annahme einer Vertretung wird der Rechtsanwalt den Klienten darauf hinweisen, dass seine Ehrlichkeit für die erfolgreiche Vertretung von wesentlicher Bedeutung ist, und dass der Klient alle Tatsachen und Beweise vorbringen und seine wahren Beweggründe und Ziele offenbaren soll. Die Vertraulichkeit der vorgebrachten Daten wird durch die Verschwiegenheitspflicht des Rechtsanwalts geschützt, und Geheimnisse dürfen nur in seltenen Fällen die genau durch Vorschriften geregelt sind preisgegeben werden. Der Rechtsanwalt wird dem Kunden seine Einschätzung der Tatsachen und die rechtliche Natur des Gegenstands, die Art und die Grundzüge des Verfahrens das angewendet wird, und die Abrechnungsweise erklären. Der Rechtsanwalt muss sich gegenüber allen Klienten anständig und verantwortungsbewusst verhalten, und alle Gegenstände mit gleicher Gewissenhaftigkeit und Fachkenntnis behandeln, und ohne unnötige Verzögerungen vertreten. Der Rechtsanwalt wird bei Aufforderung durch den Klienten alle Dokumente die er von ihm bekommen hat, alle Entscheidungen, Protokolle und Kopien von Anträgen die er in seinem Fall erhalten oder verfasst hat abgeben.
Gegenüber der gegnerischen Partei muss sich der Rechtsanwalt angemessen und höflich verhalten, aber nicht in dem Ausmaß, dass er einen unentschlossenen und nachgiebigen Eindruck bei der Vertretung von Rechten und Interessen seines Klienten hinterlässt.
Wenn der Rechtsanwalt Verträge verfasst, muss er die Rechte aller Parteien die das Rechtsgeschäft abschließen beachten, und ihre Interessen schützen, ungeachtet dessen welche Seite sich an ihn gewendet hat und von wem das Entgelt bezahlt wird.
Gegenüber dem Gericht, anderen staatlichen Behörden und seinen Vertretern muss sich der Rechtsanwalt angemessen und höflich verhalten, und sich bemühen, dass sich auch sein Klient und die Vertreter dieser Organe gegenüber ihm und seinem Klienten so verhalten. Die Anträge und mündlichen Vorträge des Rechtsanwalts sollen klar, kurzgefasst, angemessen und logisch sein, und die Kritik des Rechtsanwalts gegenüber dem Gericht, anderen staatlichen Behörden oder ihren Vertretern darf nicht auf eine unangemessene oder beleidigende Weise mitgeteilt werden.
Im Bezug zum Gericht, anderen staatlichen Behörden und ihren Vertretern darf der Rechtsanwalt den Prozessverlauf und die Entscheidungsbringung nicht durch unprofessionelle Mittel und Druckausübung beeinflussen, insbesondere durch Einbeziehung von Behörden und Personen die kein Recht haben sich in das Verfahren, die Verhandlung und Entscheidung einzumischen.
Durch den Kodex der beruflichen Ethik des Rechtsanwalts sind folgende Prinzipien vorgeschrieben an die sich der Rechtsanwalt halten muss: Unabhängigkeit, Fachlichkeit, Gewissenhaftigkeit, Ehrenhaftigkeit, Vertraulichkeit, Würdigkeit, Verantwortlichkeit, Getragenheit.